Die EU-Kommission verklagt Tschechien wegen Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die EU-Kommission verklagt die Tschechische Republik vor dem Gerichtshof der EU. Das Land habe es versäumt, Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie über die Arbeitnehmerfreizügigkeit in nationales Recht mitzuteilen, wurde am Mittwoch mitgeteilt. Die Umsetzungsfrist ist seit mehr als einem Jahr abgelaufen. Neben Tschechien wird auch Luxemburg aus demselben Grund verklagt.

Die Kommission wird den Gerichtshof ersuchen, ein tägliches Zwangsgeld von 33 510,40 Euro gegen die Tschechische Republik zu verhängen, bis die Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt ist.