Berufungsgericht weist Entschädigungsantrag von Baťa-Erben zurück

Die Nachkommen von Schuhunternehmer Jan Antonín Baťa erhalten keine Entschädigung. Ein Prager Berufungsgericht hat den Antrag von fünf Erben aus Südamerika auf eine Zahlung von 56 Millionen Kronen (ca. 2,1 Millionen Euro) für die funktionalistische Villa samt Grundstück in Zlín zurückgewiesen. Jan Antonín Baťa übernahm die Schuhfirma 1932 von seinem Bruder und Firmengründer Tomáš Baťa, und emigrierte später nach Brasilien. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Baťa in Abwesenheit als Kollaborant verurteilt, sein Eigentum verstaatlicht. Die Entschädigungsklage hatte sich seit 2010 hingezogen, weil zunächst ermittelt werden musste, ob die südamerikanischen Kläger tatsächlich mit Baťa verwandt sind. In höchster Instanz könnte der Entscheid vor dem Obersten Gerichtshof angefochten werden.

Autor: Annette Kraus