Asylbewerber müssen für ersten Tschechisch-Test nicht bezahlen

Die Asylbewerber werden für den ersten Versuch, ein Tschechisch-Examen abzulegen, nicht zahlen müssen. Wenn der Ausländer das Examen nicht ablegt, wird er für weitere Versuche wahrscheinlich bezahlen müssen. Dies sagte am Donnerstag Kateřina Böhmová vom Schulministerium, das gemeinsam mit dem Innen- und dem Arbeitsministerium die Prüfungen vorbereitet. Die Pflicht, eine Prüfung in Tschechisch abzulegen, ist im novellierten Ausländer- und Asylgesetz verankert, das Ende 2007 vom Staatspräsidenten unterzeichnet wurde. Es ist bislang jedoch unklar, in welcher Form das Examen abgelegt werden soll