Ab 1. Juli sind 68.000 Menschen im Staatsdienst beschäftigt

In Tschechien sind ab diesem Mittwoch über 68.000 Menschen im Staatsdienst beschäftigt. Ihre Stellung wird durch das Beamtengesetz geregelt, das am 1. Januar mit Wirkung ab 1. Juli in Kraft getreten ist. Im Gesetz sind ihre Arbeitspflichten und –rechte verankert. Stellvertretende Minister in einzelnen Ressorts teilen sich außerdem ab sofort in Experten und politische Stellvertreter, außerdem entstehen in Ministerien neue Posten der politischen Staatssekretäre. Das Ziel des Beamtengesetzes ist es, die staatliche Verwaltung zu entpolitisieren und den Staatsbeamten eine Sicherheit zu geben, dass die Ressortleitung nach jeder Parlamentswahl nicht komplett geändert wird.