Senat hob strafrechtliche Immunität von Vladimir Zelezny auf

Vladimir Zelezny im Senat, Foto: CTK

Vladimir Zelezny wird strafrechtlich verfolgt werden. Die Obere Parlamentskammer hat am Donnerstag die Immunität des Senators und Generaldirektors des Privatfernsehsenders Nova aufgehoben. Seiner strafrechtlichen Verfolgung wegen Gläubigerschädigung und Steuerhinterziehung steht nichts mehr im Wege.

Vladimir Zelezny im Senat,  Foto: CTK
Mehr als drei Stunden hat die Debatte gedauert, bis 60 der 81 Senatoren dafür stimmten, die Immunität von Vladimir Zelezny aufzuheben. Zu Beginn der Sitzung hat zwar Zelezny selbst darum ersucht, gleichzeitig jedoch einen Aufschub der Entscheidung verlangt:

"Ich spreche von einer Prozedur, die mir verweigert wurde. Ich ersuche darum, dass ich mich zu vier neuen Fällen äußern sowie die gesammelte Dokumentation und die Beweise über eine Manipulierung meiner Fälle vorlegen kann, sowie dass der Ausschuss in dieser für den Senat so bedeutenden Sache und Präzedenzangelegenheit eine ordentliche Untersuchung vornimmt, wie sie das Gesetz vorgibt."

Mit seinen Argumenten hat Zelezny nur fünf Senatoren überzeugt, die gegen die Aufhebung seiner Immunität stimmten. Ihren Standpunkt fasst der Senatsvizevorsitzende der Demokratischen Bürgerpartei ODS, Premysl Sobotka, zusammen:

"Ich bin der Meinung, dass der Senat nicht genügend Raum zur Behandlung des ganzen Falls geboten hat, und zwar nicht nur im Zusammenhang mit der eventuellen Straffälligkeit. Es gab hier gewisse Fehlgriffe, die geklärt werden sollten."

Jan Ruml und Peth Pithart im Senat,  Foto: CTK
Zufrieden mit der Entscheidung zeigte sich dagegen der stellvertretende Senatschef Jan Ruml von der Freiheitsunion:

"Das Verhältnis zwischen der Strafverfolgung und der Ausübung des Senatormandats wurde nicht nachgewiesen und deswegen bezieht sich auf Herrn Senator Zelezny und dessen Tätigkeit, die er längst vor der Wahl ausgeübt hatte und für die er schon früher strafrechtlich verfolgt worden war, keine Immunität. Es gab keinen anderen Ausweg als dafür zu stimmen, ihn freizugeben."