Tagesecho Regierung legt Limits für straffreien Drogenkonsum fest
Wie viel Gramm einer natürlichen Droge darf ein Mensch straffrei mit sich führen? Mit dieser Frage hat sich am Montag die tschechische Regierung befasst. Ihre Antwort soll mehr Klarheit in eine rechtliche Grauzone bringen. Die Regelungen sollen ab 1. Januar gelten.
Justizministerin Daniela Kovářová
Dem Normalbürger, der sich mithilfe eines Betäubungsmittels auf einen
Trip in andere Welten begeben will, vor allem aber den zuständigen
Polizei- und Justizorganen, gibt das Ministerkabinett von Jan Fischer eine
eindeutige Faustregel. Konkrete Konturen gibt sie dem seit langem
umstrittenen Begriff der „geringen Menge“ bei Züchtung und Besitz von
Pflanzen und Pilzen, die "weiche Rauschgifte" beinhalten. Damit
wird auch klar, ab welcher Menge eine Strafe droht. Justizministerin
Daniela Kovářová gibt ein Beispiel:
Kahlköpfen
"Bei psychoaktiven Pilzen werden ab Januar 2010 40 Stück und bei
Pflanzen, wie etwa Hanf oder Meskalin-Kakteen, fünf Stück als eine nicht
geringe Menge qualifiziert".
Die Stückzahlen wurden bei Beratungen mit dem Nationalen Monitoringzentrum für Drogen festgelegt. Dabei wurde die in ihnen enthaltene Rauschgiftkonzentration berücksichtigt. Der Leiter der Behörde, Viktor Mravčík:
"Alle von der Regierung festgelegten Richtwerte gingen auf Erwägungen über die tolerierten Konsumeinheiten zurück".
Hanf
Bei Marihuana zum Beispiel ist es ein Gramm des Wirkstoffs THC
(Tetrahydrocannabinol), dem ungefähr fünf Cannabis-Pflanzen oder 15
Gramm
getrockneter Cannabis entsprechen. Wird bei einem Konsumenten mehr
gefunden, muss er vor Gericht. Mit den Mengenfestlegungen hat die
Regierung
auch eine Liste mit Pflanzen- und Pilzarten zusammengestellt, die nun
offiziell als betäubend bezeichnet werden. Dies durchzusetzen, ist nur
mit
einer knappen Mehrheit im Kabinett gelungen. Wie hoch die Toleranz der
Minister bei den synthetisch hergestellten Drogen sein wird, soll sich bei
der Regierungssitzung in zwei Wochen zeigen. Zuvor will man sich mit einer
Fachkommission beraten.

